Kölner Lehrer in der TV-Küche: Disziplinarverfahren nach Krankschreibung!
Ein Lehrer aus Köln steht im Verdacht, trotz Krankschreibung an TV-Show teilgenommen zu haben. Disziplinarverfahren eingeleitet.

Kölner Lehrer in der TV-Küche: Disziplinarverfahren nach Krankschreibung!
Ein Lehrer aus Köln sorgt mit seinem vergleichsweise unkonventionellen Auftreten für Schlagzeilen. Während einer längeren Krankschreibung soll er in zwei TV-Kochshows mitgewirkt haben. Die Bezirksregierung Köln hat inzwischen ein Disziplinarverfahren eingeleitet, um den Vorwürfen nachzugehen. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte die Behörde den Verdacht, der aber mit weiteren Informationen vorerst zurückhaltend behandelt wird. Details zum Verfahren sind aufgrund der vertraulichen Personalmaßnahmen nicht öffentlich.
Der umstrittene Lehrer wurde aufgefordert, schriftlich Stellung zu nehmen. Hierbei soll geklärt werden, ob die Sendungen während seiner Krankheitsphase aufgezeichnet oder ausgestrahlt wurden. Das Verfahren wird eingeleitet, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, was in diesem Fall gegeben zu sein scheint. Sollte sich der Verdacht nicht erhärten, könnte das Verfahren eingestellt werden.
Kritik und erster Blick auf Langzeiterkrankungen im Schuldienst
Der Fall erinnert an eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die erstaunliche 16 Jahre krankgeschrieben war, ohne je zum Amtsarzt geschickt worden zu sein. Diese Vorkommnisse rufen auch die Politik auf den Plan. Die FDP äußert scharfe Kritik an den laxen Kontrollen bei Langzeiterkrankungen im Schuldienst. In einem aktuellen Lagebild des Schulministeriums zeigt sich, dass 1.388 Beamte länger krankgeschrieben sind, darunter 582 seit über einem Jahr und 14 sogar seit mehr als fünf Jahren. Besorgniserregend ist, dass nur etwa die Hälfte dieser Personen dem Amtsarzt vorgestellt wurde, was Fragen zu den Abläufen im Bereich der Krankheitskontrolle aufwirft.
Ein Sprecher des Ministeriums kündigte an, die Verfahren zur Behandlung von Langzeiterkrankungen zu überarbeiten, um insbesondere die Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu optimieren. Bei mehr als 30 Arbeitstagen Krankheit innerhalb eines Jahres muss dieses Management angeboten werden, welches nicht nur der Rückkehr an den Arbeitsplatz dient, sondern auch der Prävention und Gesundheitsförderung.
Vorschriften und Meldesysteme
Schulleitungen sind verpflichtet, krankheitsbedingte Fehlzeiten an die Bezirksregierung zu melden. Besonders nach einer Erkrankung von mehr als sechs Wochen können besondere Maßnahmen in Gang gesetzt werden. Lehrkräfte erhalten bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach wird ein Krankengeldzuschuss fällig. Die zuständigen Behörden haben das Recht, die Abmeldung von der Lohnfortzahlung zu überprüfen, wenn die Krankheitsdauer einen bestimmten Zeitraum überschreitet.
Die gesetzlichen Bestimmungen, wie §167 Abs 2 SGB IX, geben allerdings vor, dass Lehrkräfte, die länger als sechs Wochen abwesend sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten bekommen müssen. Ziel hierbei ist es, jegliche Form von Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Diese Gespräche sind vertraulich und können ohne Nachteile abgelehnt werden.
Die korrekte Handhabung von Langzeiterkrankungen im Schuldienst bleibt demnach ein zentrales Thema, nicht nur in der Politik, sondern auch für die betroffenen Lehrkräfte selbst. Während in Köln ein Lehrer für Aufregung sorgt, zeigt sich im Hintergrund eine viel umfassendere Problematik, die dringend beleuchtet werden muss.