Jürgen Milski zornig über Knöllchen: Parkticket richtig platziert?

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Jürgen Milski erhielt in Köln-Heimersdorf ein Knöllchen trotz korrektem Parkschein. Diskussion über die richtige Platzierung entbrannte.

Jürgen Milski erhielt in Köln-Heimersdorf ein Knöllchen trotz korrektem Parkschein. Diskussion über die richtige Platzierung entbrannte.
Jürgen Milski erhielt in Köln-Heimersdorf ein Knöllchen trotz korrektem Parkschein. Diskussion über die richtige Platzierung entbrannte.

Jürgen Milski zornig über Knöllchen: Parkticket richtig platziert?

Die Geschichte rund um Jürgen Milski sorgt in Köln für Aufregung. Der 61-Jährige, bekannt durch seine TV-Auftritte, parkte vor kurzem seinen Leihwagen in Köln-Heimersdorf und zog einen Parkschein. Nach einem kurzen Ausstieg von etwa zehn Minuten war das Missgeschick jedoch perfekt: Ein Knöllchen wartete auf ihn. In seinem Frust wandte sich Milski über Instagram an seine Follower und thematisierte die strengen Regeln, die offenbar nicht für ihn galten.

Bei seiner Rückkehr ins Auto fand Milski nicht nur das Knöllchen vor, sondern auch gleich zwei Parktickets: eines war abgelaufen, das andere noch gültig. Er kritisierte scharf, dass die Parkwächter bei der Kontrolle nicht beide Tickets berücksichtigten. „Das Auto stand vor meinen eigenen Garagen“, erklärte er, was es umso frustrierender machte, dass er jetzt mit zusätzlichen Gebühren rechnen muss. Die Anzeige geht schließlich an die Leihwagenfirma, was zusätzliche Kosten nach sich zieht.

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass der Parkschein „gut lesbar“ im Fahrzeug liegen muss. Dabei sollte er sich entweder auf dem Armaturenbrett oder an einer Stelle befinden, die von außen sofort einsehbar ist. Empfohlene Plätze sind der Bereich der Front- oder Seitenscheiben oder die Kofferraumabdeckung im Heck. Eine unglückliche Platzierung, wie beispielsweise in der Mittelkonsole zwischen Fahrer- und Beifahrersitz, könnte schnell zu einem Strafzettel führen, wie es ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Schwerin (Az.: 35 OWi 83/23) kürzlich bestätigte. Diese Aspekte verdeutlichen, wie wichtig die korrekte Handhabung des Parkscheins ist.

Die Höhe des Bußgelds hängt zudem von der Dauer des Falschparkens ab. Liegt das Fahrzeug bis zu 30 Minuten falsch, sind es 20 Euro. Über drei Stunden können es sogar 40 Euro sein. In der Regel geht das Ordnungsamt dazu über, eine Parkdauer von 30 Minuten anzunehmen. Wer Pech hat, weil der Parkscheinautomat defekt ist, sollte immer eine Parkscheibe auslegen, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Der Vorfall um Jürgen Milski führt unter seinen Fans und Followern zu intensiven Diskussionen. Während einige in den Kommentaren die Parkwächter kritisieren, verteidigen andere die Entscheidung, das Knöllchen auszustellen. „Da liegt was an“, tweetete ein Nutzer, und lenkte die Aufmerksamkeit auf die oftmals rigiden Regelungen im Bereich des Parkens. Milski hat sich inzwischen entschlossen, Einspruch gegen das Knöllchen einzulegen und könnte damit vielleicht eine Welle von Unterstützung hinter sich versammeln.

In Köln spielt das Thema Parken eine große Rolle. Immer wieder wird über die strengen Kontrollen und die manchmal fragwürdigen Entscheidungen der Parkwächter berichtet. Doch wie Milski erneut feststellen musste, sind ada auch die Bedingungen, die Autofahrer treffen müssen, um ein Bußgeld zu vermeiden, alles andere als einfach. Fakt ist: Ein gutes Händchen im Umgang mit Parkplatz und Parkschein kann hier keineswegs schaden.

So bleibt abzuwarten, wie Milski mit seiner Einspruchsbemühung abschneiden wird und ob auch andere in ähnlichen Situationen ihre Erfahrungen teilen können. „Man sollte immer auf der Hut sein, was das Parkticket angeht“, so ein Kommentator. Könnte ein verbindlicherer Umgang mit den Parkwächtern die Lösung sein? Nur die Zeit wird zeigen, ob hier auch in Zukunft mehr Verständnis aufgebracht wird.