Freiheit nach tödlichem Kneipenmassaker: Skandal um Mithäftigen!

In Nippes erlebte die Kneipe "No Name" 2015 ein tödliches Massaker, das juristische Nachwirkungen bis 2025 hat.
In Nippes erlebte die Kneipe "No Name" 2015 ein tödliches Massaker, das juristische Nachwirkungen bis 2025 hat. (Symbolbild/MK)

Freiheit nach tödlichem Kneipenmassaker: Skandal um Mithäftigen!

Nippes, Deutschland - Eine dramatische Wende nahm der Mordprozess, der sich um die tödliche Schießerei in der Kölner Kneipe „No Name“ dreht. Im November 2015 stürmte ein Rollkommando das Lokal und eröffnete sofort das Feuer, was als „Hinrichtung“ bezeichnet wird. Ein Mann kam dabei ums Leben, während andere aufgrund einer Ladehemmung der Waffe überlebten. Laut Kölner Stadt-Anzeiger sind die juristischen Auseinandersetzungen um diese Tat noch lange nicht abgeschlossen.

Ein 36-jähriger Beschuldigter, der im Oktober 2022 vom Kölner Landgericht zu zwölf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde, kann nun auf einen Wechsel seiner Haftbedingungen hoffen. Er wurde aus Untersuchungshaft entlassen, nachdem ein neuer Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen worden war. Das Oberlandesgericht setzte diesen jedoch unter Auflagen außer Vollzug, sodass er mit einer Kaution von 15.000 Euro auf freien Fuß kam. Fortan muss der Beschuldigte sich zweimal pro Woche auf einer Polizeiwache melden.

Die Hintergründe des verheerenden Angriffs

Die Geschehnisse in der „No Name“-Kneipe stehen in direktem Zusammenhang mit den Machenschaften der „Hells Angels“. Der Überfall wurde als „Massaker“ beschrieben, das auf eine vermeintliche Rache für einen Einbruch in eine Shisha-Bar zurückzuführen ist, bei dem Geldspielautomaten gestohlen wurden. Bei der Tat waren auch Ibrahim „Ibo“ K. und Erkan A. beteiligt, die vor der Schießerei bereits angedroht hatten, „Vergeltung“ zu üben. Nach dem Überfall flüchteten beide in die Türkei, während ein weiterer Komplize, den das Gericht als Zeugen bezeichnet, zur Verhaftung in der Türkei ausgesandt wurde.

Das Urteil in diesem Märchen vom Köln wird als Wendepunkt in den Auseinandersetzungen zwischen Rockergruppen gewertet. Laut Express erhielten der Haupttäter Ibrahim K. und seine Komplizen unterschiedliche Strafen, die von zwölf bis 5,5 Jahren Haft reichten. Die Verurteilungen betrafen Mord, Beihilfe zum Mord und Körperverletzung mit Todesfolge.

Rockerkriminalität im Fokus der Ermittler

Die Rockerkriminalität, welche im Hintergrund des Überfalls steht, umfasst Straftaten, die aus der Zugehörigkeit zu einer Rockergruppe resultieren. Rockergruppen wie die „Hells Angels“ sind bekannt für ihre strengen Hierarchien und ihre geringen Kooperationsbereitschaft mit der Polizei, wie das Bundeskriminalamt erläutert.

Dort heißt es auch, dass derartige Gruppierungen vor allem in Gewaltkriminalität verstrickt sind und ihre Territorialinteressen mit krimineller Energie durchsetzen. Motorradrivalitäten und alte Feindschaften führen zu einer unverhofften Eskalation von Gewalt, unter die oft auch Unbeteiligte geraten. Die Ermittlungen zu den diversen Taten durch Rockergruppen gestalten sich aufgrund des hohen Dunkelfelds als herausfordernd. Denn der Verhaltenskodex dieser Gruppen verbietet eine Kooperation mit den Behörden und sorgt somit für ein erhebliches Maß an Verschwiegenheit.

Die Hoffnung auf Gerechtigkeit für die Opfer und deren Angehörige bleibt währenddessen weiterhin ein zentrales Thema, während sich der umfassende Rechtsstreit um die erschreckenden Ereignisse von Nippes weiter hinzieht.

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OrtNippes, Deutschland
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