Kein Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer: Urteil sorgt für Empörung

Kein Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer: Urteil sorgt für Empörung
Köln, Deutschland - Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Missbrauchsfall eines Priesters aus dem Erzbistum Köln setzen ein beklemmendes Signal in der Gesellschaft. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln, das am 1. Juli 2025 verkündet wurde, hat die Schmerzensgeldklage einer Betroffenen gegen das Erzbistum abgewiesen. Die Klägerin, die als Mädchen über Jahre von ihrem Pflegevater, einem Priester, missbraucht worden war, forderte über 800.000 Euro für die erlittenen Misshandlungen.
Das Gericht stellte fest, dass die Taten im privaten Rahmen stattfanden und daher keinen direkten Zusammenhang mit dem kirchlichen Amt des Priesters aufweisen konnten. Diese Argumentation wird von der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch scharf kritisiert. Sie bezeichnete die Entscheidung als schweren Schlag für alle Betroffenen und sprach von einer „Schande für den Rechtsstaat“ (Deutschlandfunk).
Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, dass das Landgericht die Möglichkeit einer Amtshaftung des Erzbistums ausgeschlossen hat, da die Handlungen des Priesters nicht im Rahmen seiner Funktion als Geistlicher stattfanden. Dies wurde durch Kirchenrechtler Stefan Mückl untermauert, der erläuterte, dass die Haftung des Dienstherrn nur in Fällen greift, die in einem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben stehen (Domradio).
Die Zahlen über sexualisierte Übergriffe in der katholischen Kirche machen die Tragweite und Dringlichkeit des Themas deutlich: Laut einer umfassenden Studie wurden über 38.000 Personalakten von Klerikern aus 27 Diözesen in Deutschland untersucht, zwischen 1946 und 2014. Dabei wurden 1.670 Geistliche des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt, und es wird geschätzt, dass mehr als 3.600 Kinder und Jugendliche Opfer wurden. Die Dunkelziffer könnte sogar noch höher liegen (Statista).
Die Diskussionen über die Verantwortung der Kirche in Bezug auf diese schweren Vorfälle gehen gerade erst richtig los, zumal der aktuelle Gipfel der katholischen Kirche im Vatikan mit rund 190 Kirchenvertretern genau diese Themen diskutiert: Verantwortung, Rechenschaft und Transparenz. In einer Zeit, in der die Gesellschaft von den Institutionen mehr Rechenschaftslegung verlangt, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Wahrnehmung in dieser so sensiblen Materie weiterentwickeln werden.
Das Urteil wäre noch nicht rechtskräftig; die Klägerin hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht Köln einzulegen. Es bleibt zu hoffen, dass die Stimme der Betroffenen in diesem Verfahren Gehör findet und künftige Entscheidungen die Notwendigkeit von Schutz und Gerechtigkeit für die Opfer von Missbrauch stärker in den Vordergrund rücken.
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Ort | Köln, Deutschland |
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