Skandal in Köln: Mann bedroht Hundebesitzer mit Waffe – Kopfgeld ausgesetzt!

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Ein Kölner Angeklagter drohte wegen seines Hundes mit einer Waffe; Prozess wegen räuberischer Erpressung und illegalem Waffenbesitz.

Ein Kölner Angeklagter drohte wegen seines Hundes mit einer Waffe; Prozess wegen räuberischer Erpressung und illegalem Waffenbesitz.
Ein Kölner Angeklagter drohte wegen seines Hundes mit einer Waffe; Prozess wegen räuberischer Erpressung und illegalem Waffenbesitz.

Skandal in Köln: Mann bedroht Hundebesitzer mit Waffe – Kopfgeld ausgesetzt!

Ein spektakulärer Fall beschäftigt derzeit die Kölner Gerichte und sorgt für Aufsehen in der ganzen Region. Ein 48-jähriger Mann steht wegen versuchter räuberischer Erpressung und illegalen Waffenbesitzes vor Gericht. Express berichtet, dass der Angeklagte die neuen Besitzer seines Ex-Hundes mit einer halbautomatischen Pistole bedrohte, um den vierbeinigen Freund zurückzubekommen.

Der Labrador wurde dem Kölner vor einigen Jahren von einer Rechtsanwältin zum Geburtstag geschenkt. Da der Mann damals beruflich viel unterwegs war, suchte er nach Hundesittern. Eine Familie übernahm die Betreuung des Hundes, was schließlich zu einem Streit über die endgültige Übernahme führte. Der Angeklagte sah die Übergabe als „Dauerleihgabe“ und nicht als Schenkung an.

Der Vorfall und die Bedrohung

Im September 2022 forderte der Angeklagte den Hund zurück und lockte den neuen Besitzer in seine Wohnung, indem er vorgab, schwer krank zu sein. Als dieser die Rückgabe jedoch ablehnte, weil sich der Hund gut in die neue Familie eingelebt hatte, drohte der Angeklagte mit der Waffe: „Wenn du den Hund nicht rausgibst, dann sind wir Feinde, ich kann auch anders.“ Ein Nachbar hörte diese Bedrohung und informierte die Polizei, was zur Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten führte. Dort fanden die Beamten die illegale Pistole in einem Tresor.

In der Folge zeigte der Angeklagte den neuen Besitzer wegen Unterschlagung an, jedoch wurde das Verfahren eingestellt. Im Zeugenstand berichtete der Geschädigte zudem von einem ausgesetzten Kopfgeld in Höhe von 1000 Euro für die Rückgabe des Hundes.

Rechtliche Konsequenzen

Trotz der heftigen Beschuldigungen konnte das Gericht die Bedrohung nicht zweifelsfrei nachweisen. Dennoch wurde der Angeklagte wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt und erhielt sieben Monate Haft auf Bewährung. Interessanterweise äußerte er im Nachgang, dass er den Hund nun nicht mehr zurückhaben möchte. Jurcase erklärt, dass im deutschen Recht zwischen Raub und räuberischer Erpressung unterschieden wird, wobei in diesem Fall eindeutige Drohungen für die Gerichtsverhandlung ausschlaggebend waren.

Diese bizarre und tragische Geschichte wirft nicht nur Fragen zur Bindung zwischen Mensch und Tier auf, sondern auch zur gesellschaftlichen Bedeutung von Verantwortung und Besitz. Die lokale Bevölkerung verfolgt den Prozess mit Interesse und ist gespannt, wie sich dieser ungewöhnliche Fall weiterentwickeln wird.