Fälschungsskandal: Kölner Händler verkauft Luxusmode für 1,7 Millionen Euro
Im Kölner Umland wurden gefälschte Luxusmarkenkleidung entdeckt. Ein 64-Jähriger steht wegen eines Verkaufsnetzwerks vor Gericht.

Fälschungsskandal: Kölner Händler verkauft Luxusmode für 1,7 Millionen Euro
Im Kölner Umland steht ein 64-Jähriger vor dem Landgericht und muss sich wegen seines mutmaßlichen Engagements in einem kriminellen Netzwerk verantworten, das gefälschte Markenbekleidung verkauft hat. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Umsatz von satten 1,7 Millionen Euro aus, erzielt durch den Verkauf von Nachahmungen renommierter Marken wie „Hugo Boss“, „Armani“ und „Adidas“. In einer Razzia wurden immerhin 330 Kartons mit gefälschter Kleidung entdeckt, die von Lkw-Ladungen aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht wurden berichtet die Kölner Stadt-Anzeiger.
Der Angeklagte, dessen genauere Rolle im Netzwerk noch aufgedeckt werden muss, gibt an, dass er finanziell nie in den Zwang gekommen sei, in die Fälschungen verwickelt zu werden. Er behauptet, nach einer Razzia 2016 nur noch versucht zu haben, die Geschäfte weiterzuführen, nachdem er bereits von den Machenschaften erfahren hatte. Dennoch hat er sich in den letzten Jahren ein gutes Geschäft aufgebaut, indem er über Plattformen wie Ebay unter Namen wie „Fashion Store“ und „Trend Fashion“ agierte.
Verteilung und Verkauf von Fälschungen
Die gefälschte Markenware wurde nicht nur in Deutschland verkauft; sie fand auch ihren Weg in Länder wie Frankreich, Österreich, Norwegen, Rumänien, die Schweiz und sogar in die Türkei. Ein Beispiel für diesen Handel war der Verkauf von 300 gefälschten T-Shirts von „Hugo Boss“ an einen Textilhändler, die für etwa 12.900 Euro den Besitzer wechselten. Auch Pullover von „Lacoste“ und Polohemden von „Fred Perry“ fanden ihren Absatz über die gleichen Kanäle, was die Professionalität des Systems unterstreicht, so die Ermittler Kölner Stadt-Anzeiger.
Markenrechte und die Gefahren von Fälschungen sind hochaktuelle Themen. Laut Zoll.de stammen die meisten dieser schutzrechtsverletzenden Waren aus Nicht-EU-Staaten. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Fälschungen nicht nur die Hersteller, sondern auch Verbraucher täuschen, indem sie vorgeben, legal erworbene und qualitativ hochwertige Produkte zu sein.
Regeln und Maßnahmen gegen Produktpiraterie
Die Zollbehörden haben klar definierte Regeln, um den illegalen Handel mit gefälschten Waren zu bekämpfen. Bei Verdacht auf eine Rechtsverletzung können Waren beschlagnahmt werden. In Deutschland erleben wir dadurch einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden: Schätzungen zufolge gehen jährlich bis zu 30 Milliarden Euro durch Produktpiraterie verloren, was sogar den Verlust von etwa 50.000 Arbeitsplätzen zur Folge hat, wie auf Wikipedia zu lesen ist.
Im Laufe der Verhandlungen werden in den kommenden Tagen noch sechs Verhandlungstage angesetzt, um die gesamte Bandbreite des Falles zu beleuchten. Der Angeklagte wird weiterhin immer wieder betonen, keine zentrale Figur im Fälschungsgeschäft gewesen zu sein. Ob seine Argumente ausreichen werden, bleibt abzuwarten. Inzwischen sorgt ein weiterer Vorfall in Kalk, bei dem ein 20-Jähriger durch den Zoll unter Verdacht des Handels mit gefälschter Luxusbekleidung durchsucht wurde, für zusätzliche Aufmerksamkeit und vielleicht sogar eine Verschärfung der Liste unserer Schutzmaßnahmen gegen Produktpiraterie
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Der Einkauf von gefälschter Ware ist für viele ein lukratives aber auch risikobehaftetes Geschäft – sowohl für Anbieter als auch für Käufer. Klar ist, dass der Kampf gegen Fälschungen noch lange nicht gewonnen ist. Die Branche muss sich weiterhin aktiv gegen solche Praktiken wehren, um die Rechte der Verbraucher und der Markeninhaber bestmöglich zu schützen.