S-Bahn-Ausbau: Erörterung zum Naturschutz in Bergisch Gladbach!
Eisenbahn-Bundesamt erörtert S11-Ausbau in Bergisch Gladbach am 11. und 12. Juni 2025 – Teilnahme für Betroffene und Einwender.

S-Bahn-Ausbau: Erörterung zum Naturschutz in Bergisch Gladbach!
Am 11. Juni 2025 stehen in Bergisch Gladbach wichtige Entscheidungen auf dem Programm. Im Bürgerhaus Bergischer Löwe findet ein Erörterungstermin des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zum Planfeststellungsverfahren für den S11-Ausbau statt. Dies betrifft das Teilstück 2.1 von Köln-Kalk bis Bergisch Gladbach. Die zwei Tage beginnen jeweils um 9:30 Uhr und bieten allen Interessierten eine halbe Stunde vorher die Möglichkeit, sich einzufinden. Hier haben Einwender und Betroffene des geplanten Bahnausbaus die Chance, ihre Anliegen vorzutragen, und das nichtöffentlich, um in Ruhe alle Aspekte zu beleuchten. Am Donnerstag wird bis 17 Uhr diskutiert, am Freitag bis 14 Uhr, wobei eine Mittagspause von 45 Minuten eingeplant ist.
Ein entscheidender Punkt dieser Beratungen wird die Diskussion über Naturschutzbelange sein. Besonders betroffen ist das FFH-Schutzgebiet Thielenbruch, das von der Bahnstrecke gekreuzt wird. Naturschützer warnen vor Gefährdungen der dort lebenden Arten, unter ihnen Zauneidechsen, Amphibien und diverse Vogelarten. Für den Erhalt dieser Populationen wird dringend plädiert. Die Stadt ist zudem gefordert: Während der 17-monatigen Vollsperrung des Pendlerparkplatzes Duckterath sind Ersatzflächen notwendig, um einem Verkehrskollaps vorzubeugen. Über diese und viele weitere Aspekte wird während des Erörterungstermins gesprochen.
Planfeststellungsverfahren im Detail
Das Planfeststellungsverfahren stellt den rechtlichen Rahmen für den Bau von Eisenbahnprojekten dar. Das EBA prüft unabhängig die eingereichten Pläne der Bahn, wobei sowohl öffentliche als auch private Interessen gegeneinander abgewogen werden. Dieses Verfahren ist in mehrere Phasen unterteilt, die sich oft überschneiden. Ein Gesamtüberblick über die Leistungsphasen, die vom EBA festgelegt werden, gewährleistet, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung.
- Grundlagenermittlung: Zielsetzung und Bestandsaufnahme der geplanten Maßnahmen.
- Vorplanung: Ausarbeitung unterschiedlicher Umsetzungsmöglichkeiten und Auswahl einer Vorzugsvariante.
- Entwurfsplanung: Detaillierte technische Pläne und erste Angaben zu Kosten.
- Genehmigungsplanung: Erstellung der Planunterlagen mit Einblick für Betroffene.
- Ausführungsplanung: Realisierung der geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der fachspezifischen Anforderungen.
Wie das EBA auf seiner Webseite erläutert, dürfen Betriebsanlagen wie Schienenwege und Ingenieurbauwerke nur nach vollständiger Genehmigung errichtet oder verändert werden. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ist es auch erforderlich, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, solange sie notwendig ist, um alle berührenden Belange zu klären und die technischen Umsetzbarkeiten zu überprüfen hier.
Anstehende Herausforderungen
Ein weiteres Anliegen der Stadt ist, dass während der Bauarbeiten die Nutzung einer Kita in Gronau und des Gronauer Abenteuerspielplatzes nicht gefährdet wird. Über die 48 Hinweise, die Erster Beigeordneter Ragnar Migenda und Fachkollegen im Planungsverfahren vorbringen, wird intensiv diskutiert. Die Gespräche werden in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn fortgeführt, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die Pendler und die Anwohner bestmöglich minimiert werden. Ziel ist es, die Bauarbeiten in die Sommerferien zu legen, um absehbare Einschränkungen für die Reisenden zu verhindern.
Mit dem geplanten S11-Ausbau strebt die Stadt eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs an, was für viele Pendler eine spürbare Erleichterung bringen soll. Doch der Weg dorthin ist, wie die bevorstehenden Erörterungstermine zeigen, alles andere als einfach und erfordert Weitsicht in der Planung und Umsetzung laut KSTA, um die Interessen von Natur und Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen.