Grauenhafte Folter-WG: Lebenslange Strafen für Mörder in Höhenberg!

Grauenhafte Folter-WG: Lebenslange Strafen für Mörder in Höhenberg!
Ein düsteres Kapitel der Kölner Kriminalgeschichte hat nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) seinen endgültigen Abschluss gefunden. Im Fall der „Folter-WG von Höhenberg“, in dem eine 21-jährige Frau über Tage hinweg brutal misshandelt wurde, hat das Gericht die lebenslangen Haftstrafen für zwei Schwestern und einen Mann bestätigt. Diese waren bereits im Februar 2024 zu lebenslangen Strafen verurteilt worden, wobei auch das Mordmerkmal der Grausamkeit anerkannt wurde, wie ksta.de berichtet.
In einem erschreckenden Szenario hielten die Angeklagten ihre Mitbewohnerin wie eine Sklavin und verwehrten ihr die Grundbedürfnisse wie Nahrung und Wasser. Der Fall verschlug es der Vorsitzenden Richterin Sabine Kretzschmar den Atem und sie sprach von einem „menschlichen Abgrund“. Leider führte die extreme Misshandlung zu einem multiplem Organversagen der Geschädigten, die am 6. Juli 2020 im Krankenhaus verstarb, nachdem sie am 28. April 2020 von der Polizei befreit worden war.
Die Gräueltaten in der „Folter-WG“
Die herzzerreißende Bilanz der Taten ist erschreckend: Die 21-Jährige wurde gezwungen, um Erlaubnis zu bitten, wenn sie duschen oder auf die Toilette gehen wollte, was mehr als nur Demütigung ist. Oft musste sie auf den Boden urinieren und diesen später selbst aufwischen. Ihnen war bewusst, dass sie die Frau töten könnten, und dennoch brachten sie sie in eine Lage, die zu ihrem qualvollen Tod führte. Die Schläge mit Stahlkappenschuhen und der brutale Umgang mit ihrem Körper führten zu schweren Verletzungen und einem enormen Flüssigkeitsmangel, der letztlich tödlich war, so die Feststellungen des BGH und die Staatsanwaltschaft. express.de informiert zudem darüber, dass der Ex-Freund der Verstorbenen, der selbst an einer Intelligenzminderung leidet, in die Misshandlungen hineingezogen wurde. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Angeklagten nutzten aus, dass die ursprünglichen Bewohner der Wohnung in Höhenberg als geistig unterlegen galten. Dies wurde zur Grundlage für ihr brutales Vorgehen, als sie nach ihrem Einzug im Jahr 2020 die Kontrolle über die Situation übernahmen. Die Misshandlungen, die sie verübten, sind kaum zu begreifen und zeugen von einer skrupellosen Grausamkeit.
Strafrechtliche Konsequenzen
Der BGH hat deutlich gemacht, dass er in diesem Fall keine Rechtsfehler sah und die Urteile für rechtskräftig erklärt. Neben den lebendigen Haftstrafen wurde für zwei der Angeklagten auch eine Sicherungsverwahrung angeordnet, was bedeutet, dass sie unter Umständen auch nach der verbüßten Haftstrafe weiterhin in Gewahrsam genommen werden können. Die brutale Vorgehensweise der Angeklagten und die Rolle des Ex-Freunds zeichnen ein Bild von einem tiefen moralischen Verfall, den die Justiz nicht akzeptieren kann.
Das tragische Ende der 21-Jährigen wirft nicht nur Fragen auf, sondern mahnt auch zur Wachsamkeit. Misshandlungen, die unter dem Radar geschehen, erfordern unsere gesamte Aufmerksamkeit und das Bewusstsein, Missstände rechtzeitig zu erkennen. Solche Fälle zeigen auf schmerzhafte Weise, dass das menschliche Verhalten an tiefen Abgründen entlangführt und die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit gefordert ist, gerechte und menschliche Verhältnisse zu schaffen und aufrechtzuerhalten.