BGH-Urteil: Unrechtmäßige Kontogebühren bis Ende 2025 zurückfordern!

Kunden können unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückfordern. BGH-Urteil klärt Fristen und Rechte bis 31.12.2025.
Kunden können unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückfordern. BGH-Urteil klärt Fristen und Rechte bis 31.12.2025. (Symbolbild/MK)

BGH-Urteil: Unrechtmäßige Kontogebühren bis Ende 2025 zurückfordern!

Ossendorf, Deutschland - Ein wichtiges Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. Juni 2025 hat für Wirbel unter Sparkassen-Kunden gesorgt. Viele von ihnen haben möglicherweise Unrechtmäßige Kontogebühren bezahlt und können darauf hoffen, ihr Geld zurückzuerhalten. Doch ein schneller Handlungsbedarf ist gefragt: Die Erstattungsansprüche müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 geltend gemacht werden. Andernfalls verjähren sie unwiderruflich, was insbesondere Ansprüche aus dem Jahr 2022 betrifft.

Laut Ruhr24 sind die Rückforderungsansprüche insbesondere für Gebühren gültig, die ohne aktive Zustimmung der Kunden erhoben wurden. Diese betreffen verschiedene Entgelte wie Kontoführungsgebühren, Gebühren für Ein- und Auszahlungen, Kosten für SMS-TAN-Verfahren und andere Posten, die auf nicht wirksamen Klauseln basieren. Kunden, die ihr Einverständnis gegeben haben, können allerdings keine Erstattung verlangen.

Wichtige Schritte zur Rückforderung

Was ist zu tun, um das Geld zurückzuholen? Die Verbraucherzentrale hat eine klare Anleitung in vier Schritten veröffentlicht:

  1. Durchsicht der Unterlagen auf unwirksame Klauseln.
  2. Nachverfolgung von Vertragsänderungen seit 2021.
  3. Berechnung der zu Unrecht gezahlten Beträge.
  4. Kontaktaufnahme mit der Bank mittels eines Musterbriefes.

Die Banken sind verpflichtet, eine Entgeltaufstellung bereit zu stellen – das bedeutet, dass Kunden einen guten Überblick über ihre Zahlungen erhalten sollten. Ein weiteres wichtiges Detail ist, dass die Verjährungsfrist für die Rückforderung mit der Genehmigung des Kontoabschlusses beginnt, nicht erst mit dem Wissen über die Unwirksamkeit der Klauseln. Die Regelungen zu den Rückzahlungsansprüchen gelten jedoch nicht nur für Sparkassen, sondern sind auch auf Konten bei anderen Banken anwendbar, wie Verbraucherzentrale berichtet.

Rechtliche Hintergründe und Reaktionen der Banken

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar umrissen. Der BGH hat einmal mehr klargestellt, dass Preiserhöhungen auf unwirksame Klauseln zurückzuführen sein müssen, damit Kunden Geld zurückfordern können. Ein Schweigen der Kunden als Zustimmung ist unzulässig. Die Verbraucherzentralen haben bereits Musterfeststellungsklagen gegen einige Institute erhoben, um die Rechte der Verbraucher zu untermauern.

In jüngerer Vergangenheit haben einige Banken auf die Rückerstattungsforderungen mit Kontokündigungen reagiert, was rechtlich zulässig ist. Trotzdem bleibt die Möglichkeit zur Rückforderung der Gebühren davon unberührt, wie Verbraucherzentrale Niedersachsen darauf hinweist.

Ob Sie nun bei der Sparkasse oder einer anderen Bank sind, es lohnt sich auf jeden Fall, die eigenen Kontobewegungen unter die Lupe zu nehmen. Wer bei Gebühren gezahlt hat, die möglicherweise nicht rechtens sind, könnte sich so sein Geld zurückholen. Denken Sie daran: Die Uhr tickt, und bis Ende des Jahres sollten die Schritte zur Rückforderung in Angriff genommen werden!

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OrtOssendorf, Deutschland
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