Gefährliche Funde am Flughafen: Bundespolizei stoppt Waffenschmuggler!

Gefährliche Funde am Flughafen: Bundespolizei stoppt Waffenschmuggler!
Köln/Bonn, Deutschland - Was geht am Flughafen Köln/Bonn? Am 11. Juli 2025 hatte die Bundespolizei gleich zwei gefährliche Funde zu verzeichnen. Zunächst wurde im Gepäck eines 42-jährigen Mannes marokkanischer Herkunft ein Elektroschocker entdeckt. Der Reisende wollte mit Flug FR 2359 nach Agadir aufbrechen und erklärte, er wolle das Gerät einem Freund auf einem Viehbetrieb mitbringen. Doch der Elektroschocker war nicht mit einem BKA-Prüfzeichen versehen und gilt nach dem Waffengesetz als verbotene Waffe. Somit wurde die Waffe sichergestellt und ein Strafverfahren nach § 52 WaffG eingeleitet. Trotz dieses Vorfalls konnte der Mann seine Reise fortsetzen, während die Polizei erheblich mit solchen Funden beschäftigt war, die für harte Konsequenzen sorgen können, sollten sie gutgläubig oder unwissend mitgenommen werden.
Nur zwei Tage später, am 13. Juli 2025, wurde ein 64-jähriger Brite bei der Sicherheitskontrolle aufgehalten. In seinem Handgepäck fand man eine „Affenfaust“, die als Totschläger eingestuft ist und in Deutschland ebenfalls verboten ist. Er wollte mit Flug FR 5520 nach Palma de Mallorca fliegen. Bei ihm wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Mann wurde mündlich belehrt, konnte jedoch einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen und durfte schließlich reisen. Diese Vorfälle verdeutlichen die strengen Vorschriften, die für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Elektroschockern und anderen Waffen im Handgepäck gelten, und die möglichen rechtlichen Folgen.
Was sagt das Waffengesetz?
Laut Fachanwalt.de ist der Besitz von Elektroschockern in Deutschland stark reguliert. Nur solche Geräte, die mit einem PTB-Kennzeichen ausgestattet sind, dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums mitgeführt werden. Elektroschocker ohne diese Kennzeichnung gelten als verbotene Waffen und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Zusätzlich zu diesen Regelungen dürfen Elektroschocker nur von Personen ab 18 Jahren erworben oder geführt werden.
Ein riesiger Punkt dabei ist, dass die Elektroschocker nicht nur aufgrund ihrer Bauweise, sondern auch wegen ihrer Funktionsweise als gefährlich eingestuft werden. Sie wirken durch Stromimpulse, die das Ziel immobilisieren sollen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Geräte in der Regel eine Abschaltzeit haben: Legale Varianten schalten sich nach spätestens zehn Sekunden ab. Das ist wichtig, um gesundheitliche Risiken zu minimieren, die bei unsachgemäßer Verwendung auftreten können. Auch wenn diese Geräte als gesundheitlich unbedenklich gelten, kann falsche Anwendung zu extremen Verletzungen führen.
Reisen mit Gefahrgut
Die Bundespolizei hat klar gewarnt: Unerlaubte Gegenstände im Gepäck können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, selbst wenn keine böse Absicht besteht. Reisende sind daher gut beraten, sich vor ihrer Reise über die geltenden Vorschriften des Waffengesetzes zu informieren. Dies gilt besonders, wenn man bedenkt, dass Elektroschocker, selbst wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mitgeführt werden dürfen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeerlaubnis vor.
Diese Vorfälle am Flughafen Köln/Bonn sind nicht nur ein Zeichen für die zunehmenden Sicherheitsmaßnahmen bei Reisen, sondern auch für die Bedeutung einer sorgsamen Auseinandersetzung mit den eigenen Reisevorbereitungen. Tipps dazu sind sicherlich nie verkehrt: Informieren Sie sich gut, was Sie mitnehmen möchten, und lassen Sie gefährliche Gegenstände lieber zu Hause. Sicherheit geht vor!
Für weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten rund um Elektroschocker und das Waffengesetz bietet Bussgeldkatalog.net weitere Einblicke in die Regelungen und Vorschriften. Ob in Deutschland, Österreich oder anderswo, ein gutes Händchen bei der Auswahl der persönlichen Sicherheitsmittel ist unerlässlich!
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Ort | Köln/Bonn, Deutschland |
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