Klettenberg in Not: Vorgärten verschwinden, Bürger fordern Schutz!

Im Kölner Stadtteil Klettenberg fordern Anwohner stärkere Regelungen gegen die Versiegelung von Vorgärten, um die grüne Umgebung zu schützen.
Im Kölner Stadtteil Klettenberg fordern Anwohner stärkere Regelungen gegen die Versiegelung von Vorgärten, um die grüne Umgebung zu schützen. (Symbolbild/MK)

Klettenberg in Not: Vorgärten verschwinden, Bürger fordern Schutz!

Klettenberg, Köln, Deutschland - Köln-Klettenberg, ein wahrhaft grünes und charmantes Viertel der Domstadt, steht vor einem herausfordernden Problem. Die vielen Gärten und Grünflächen sind nicht nur eine Augenweide, sondern bieten auch an heißen Sommertagen eine willkommene Abkühlung. Doch in letzter Zeit sind die Anwohner zunehmend darüber verärgert, dass Nachbarn ihre Vorgärten versiegeln, um dort Platz für Autos oder private Fahrradständer zu schaffen. Das schadet nicht nur dem ungezwungenen Flair des Viertels, sondern könnte langfristig auch negative Auswirkungen auf das Mikroklima haben, wie die Rundschau Online berichtet.

Vor diesem Hintergrund hat ein engagierter Anwohner in einer Sitzung der Bezirksvertretung eine Bürgereingabe eingereicht, um die Versiegelung der Vorgärten in Klettenberg zu stoppen. Bereits im Jahr 1999 wurde eine Satzung zum Schutz dieser Grünflächen beschlossen, doch trotz dessen haben viele Vorgärten, insbesondere in der Hardtstraße, Petersbergstraße und Siebengebirgsallee, ihr natürliches Antlitz verloren und sind zugepflastert. Die Stadtverwaltung sieht sich in einer schwierigen Lage und teilt mit, dass die bestehende Gesetzgebung nicht ausreicht, um gegen die Zerstörung der Vorgärten vorzugehen. Die Satzung ist nicht gerichtlich durchsetzbar, und eine Änderung würde laut Stadtverwaltung nicht viel bewirken, da sie bei Genehmigungen bereits berücksichtigt wird. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 unterstreicht zudem, dass Vorgartensatzungen in ihrer aktuellen Form als rechtswidrig gelten könnten.

Fehlende rechtliche Handhabe

Die Problematik wird weiter verkompliziert durch das Fehlen eines Bebauungsplans für Klettenberg. Während dieser Plan, der Vorgärten effektiv schützen könnte, nicht existiert, definiert ein alter Fluchtlinienplan Vorgärten als private Grünflächen, die von den zuständigen Behörden beachtet werden müssen. Parkplätze, die in Vorgärten angelegt werden, benötigen jedoch keine Baugenehmigung, solange sie kleiner als 100 Quadratmeter sind. Ein weiteres Hindernis für die Anwohner ist, dass sie eine Befreiung von den Bestimmungen des Fluchtlinienplans beantragen müssen, wenn sie ihren Vorgarten versiegeln möchten.

Laut Kanzlei Herfurtner sind Fluchtlinienpläne ein zentraler Bestandteil des deutschen Baurechts und von großer Bedeutung für die Entwicklung und Nutzung von Grundstücken. Sie können sowohl die Verkehrsführung als auch wichtige Sicherheitsanforderungen regeln. In der Praxis sind etwa 80 Prozent der städtischen Bauvorhaben in Deutschland durch solche Pläne beeinflusst. Diese Pläne legen Baugrenzen und Abstände zu benachbarten Gebäuden fest. In Klettenberg jedoch scheint die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen eher eine theoretische als eine praktische Angelegenheit zu sein.

Schlechte Umsetzbarkeit von Vorschriften

Das Bauaufsichtsamt hat zwar die Möglichkeit, ohne Baugenehmigung oder Befreiung Verstöße zu ahnden, jedoch ist die praktische Umsetzung oft schwierig. Eine regelmäßige Prüfung aller geschützten Vorgärten in Köln ist nicht machbar – eingehende Maßnahmen können nur bei konkreten Meldungen über Umbauten im Vorgartenbereich stattfinden. Die Anwohner müssen also selbst aktiv werden, um ihren Teil zur Erhaltung der grünen Oasen in ihrem Viertel beizutragen.

Klettenberg zeigt, wie wichtig es ist, dass rechtliche Vorgaben und praktisches Handeln im Einklang stehen, um die grüne Identität eines Stadtteils zu sichern. Nur durch gemeinsames Engagement und möglicherweise auch durch ein Umdenken bei städtischen Vorschriften kann der Verlust der grünen Vorgärten verhindert werden.

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OrtKlettenberg, Köln, Deutschland
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