Köln erlebt Aufregung: Uber X App wegen Gesetzesverstoß verboten!
Uber darf seine App „Uber X“ in Köln vorerst nicht mehr nutzen. Das Landgericht Köln entscheidet über Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Köln erlebt Aufregung: Uber X App wegen Gesetzesverstoß verboten!
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Landgericht Köln am 15. Oktober 2025 erklärt, dass die App-Funktion „Uber X“ nicht mehr zur Vermittlung von Mietwagenfahrten verwendet werden darf. Dieses Urteil folgt einer Klage der Kölner Taxigenossenschaft Taxi Ruf Köln, die Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz beanstandete. Uber drohen bei Zuwiderhandlungen empfindliche Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Fall oder sogar Ordnungshaft. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Uber innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen kann, wie Rundschau Online berichtet.
Die Klage ging auf Hinweise von Taxifahrern zurück, die Beweise sammelten, dass Uber gegen das gesetzliche Verbot verstößt, welches es Mietwagenfahrern untersagt, direkte Fahrtbestellungen von Kunden anzunehmen. Nach der bundesweiten Rechtsprechung dürfen solche Bestellungen nur über eine Zentrale am Betriebssitz erfolgen. Das Kölner Landgericht stellte fest, dass die Funktionalität der App so gestaltet ist, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen umgeht. Rechtsanwalt Dr. Carsten Mathias, der die Klage vertrat, betonte, dass die App so programmiert sei, dass gar kein Betriebssitz notwendig sei, sodass die gesetzlichen Vorgaben umgangen werden können.
Überwachung und mögliche Strafen für Uber
Das Urteil birgt nicht nur Konsequenzen für Uber, sondern hat auch Auswirkungen auf die Nutzer der App. Während die Kunden derzeit weiterhin auf die App zugreifen können, wird die Kölner Taxigenossenschaft darauf bestehen, dass das Verbot überwacht und Verstöße geahndet werden. Uber selbst bestreitet die Annahme, dass das Landgericht die Nutzung der App gänzlich untersagt habe. Dennoch ist in der Urteilsbegründung klar festgehalten, dass die derzeitige Form der Fahrtenvermittlung nicht zulässig ist, wie WDR berichtet.
In der Vergangenheit hatte Uber immer wieder versucht, die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zu umgehen. Hintergrund sind die Herausforderungen, die das seit den 1960er-Jahren geltende Personenbeförderungsgesetz bietet. Bereits 2019 legte der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ein Eckpunktpapier vor, das eine Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagenfahrer vorsah und Poolingdiensten die Möglichkeit gab, Fahrgäste mit ähnlichem Ziel gemeinsam zu transportieren. Diese Bestrebungen stießen jedoch auf Widerstand seitens der Taxiverbände, die ihre Marktstellung gefährdet sahen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
In den kommenden Wochen bleibt es also spannend, wie Uber auf das Urteil reagieren wird und ob das Unternehmen rechtliche Schritte einleitet. Die Kölner Taxigenossenschaft hat bereits angekündigt, die Einhaltung des Verbots engmaschig zu überwachen. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche der Fahrdienstleister haben.