Grenzkontrollen in Deutschland: Linke suchen Kläger gegen Rassismus!

Grenzkontrollen in Deutschland: Linke suchen Kläger gegen Rassismus!
Deutschland - In Deutschland wird seit einiger Zeit über die Grenzkontrollen diskutiert, die aufgrund der Migrationskrise eingeführt wurden. Doch jetzt ziehen linke Gruppen eine explosive Karte: Sie suchen nach Klägern, die bereit sind, gegen diese Kontrollen vorzugehen. Die Voraussetzung? Die Betroffenen sollten nicht als weiß wahrgenommen werden, sprich People of Colour. Diese Initiative zielt darauf ab, Racial Profiling, das hierzulande immer wieder Thema ist, zur rechtlichen Prüfung zu bringen. Dies berichten die Kollegen von Bild.
Leon Züllig, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Gießen, ist einer der Akteure in diesem Prozess, unterstützt von drei Non-Profit-Organisationen: der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Initiative für Schwarze Menschen in Deutschland und Equal Rights Beyond Borders. Diese NGOs haben sich zusammengetan, um Fälle zu sammeln, die einen Verstoß gegen das EU-Recht beweisen sollen. Sie argumentieren, dass die Rassismusproblematik nicht nur ein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt und die Grenzkontrollen eine Diskriminierung darstellt, die gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt.
Aufruf zur Mitwirkung
Besonders spannend ist der Aufruf zur Kläger*-Suche. Potenzielle Kandidaten müssen nicht unbedingt bereits Erfahrungen mit Racial Profiling gemacht haben, sondern sollten regelmäßig Grenzen überqueren. So wird eine breite Basis an Fällen angestrebt, um die angebliche Rechtswidrigkeit dieser Kontrollen nachzuweisen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Initiative für Schwarze Menschen in Deutschland staatliche Mittel erhält, während die Gesellschaft für Freiheitsrechte Gelder von verschiedenen Institutionen erhält. Equal Rights Beyond Borders hingegen finanziert sich über Kirchen und US-Gruppen.
Die Problematik des Racial Profiling ist in Deutschland gut dokumentiert. Laut einem Bericht des Antidiskriminierungsbüros wurde schon mehrfach festgestellt, dass diskriminierende Kontrollen seitens der Polizei nicht korrekt sind. Ein Beispiel dafür ist ein Urteil aus dem Jahr 2016, in dem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass ein Eingriff in das Benachteiligungsverbot nicht durch ein legitimes Gemeinwohlinteresse gerechtfertigt werden konnte, wenn die Hautfarbe das maßgebliche Kriterium für eine Kontrolle war. Ein weiterer Fall aus dem Jahr 2018 zeigte, dass Kontrollen oft pauschal aufgrund von unhaltbaren Annahmen durchgeführt werden, wie etwa der Behauptung, dass bestimmte Kleinkriminalität vor allem von Männern aus den Maghreb-Staaten ausgeht. In solchen Situationen ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Polizei oft nicht gegeben dies bestätigt die Antidiskriminierungsstelle.
Gesellschaftlicher Diskurs
Die Diskussion über Racial Profiling und Diskriminierung in der Polizei ist ein langfristiges und facettenreiches Thema. Es werden immer wieder Berichte über die Auswirkungen dieser Praktiken veröffentlicht, die zeigen, wie tief verwurzelt der Rassismus in den Institutionen der Gesellschaft ist. Forscher und Aktivisten setzen sich intensiv mit diesen Fragen auseinander, um nicht nur das Bewusstsein zu schärfen, sondern auch konkrete Klangänderungen in der Gesellschaft zu bewirken.
Für Köln und darüber hinaus könnte diese rechtliche Auseinandersetzung rund um die Grenzkontrollen und das Racial Profiling eine wesentliche Wende im Kampf gegen Diskriminierung sein. Der Prozess könnte eine bedeutende Rolle dabei spielen, den institutionellen Rassismus in Deutschland zu beleuchten und zu bekämpfen. Die klagenden Bürger:innen könnten somit nicht nur für sich, sondern für viele andere Betroffene sprechen und einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichheit und Gerechtigkeit setzen.
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Ort | Deutschland |
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