Mord an Kölner Rocker: Gericht prüft lebenslanges Urteil gegen Auftraggeber

Am 23.06.2025 beschäftigt der Mord an Eren Y. das Bundesverfassungsgericht. Hami S. wird als Auftraggeber angesehen.
Am 23.06.2025 beschäftigt der Mord an Eren Y. das Bundesverfassungsgericht. Hami S. wird als Auftraggeber angesehen. (Symbolbild/MK)

Mord an Kölner Rocker: Gericht prüft lebenslanges Urteil gegen Auftraggeber

Mülheim, Köln, Deutschland - Der Mordfall um Eren Y. (35), einen ehemaligen Hells-Angels-Rocker, beschäftigt erneut das Bundesverfassungsgericht. Der Gerichtshof prüft derzeit die Verfassungsbeschwerde von Hami S. (28), der als Auftraggeber des Mordes gilt, jedoch die Tat bestreitet. S. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, nachdem das Kölner Gericht im Mai 2023 die Beweise geprüft hatte, die einen dringenden Tatverdacht gegen ihn untermauern. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil ohne Rechtsfehler, was die Situation für Hami S. zusätzlich zuspitzt, da möchte man meinen, er könnte darauf hoffen, endlich einen Freispruch zu erwirken. Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, dass die mutmaßlichen Schützen, Marco C. (28) und Emre U. (32), weiterhin auf der Flucht sind.

Die Tat ereignete sich vor einem Brauhaus in Mülheim, wo Eren Y. in einer als „öffentliche Hinrichtung“ bezeichneten Aktion erschossen wurde. Die Hintergründe bleiben unklar, aber es wird spekuliert, dass Revierkämpfe oder Schulden im Rockermilieu eine Rolle spielen könnten. Laut den Ermittlungen hatte Eren Y. die mutmaßlichen Schützen zuvor in einem Fitnessstudio getroffen, was den Ablauf der Tat möglicherweise beeinflusst hat.

Rechtslage und Verfahrensfragen

Die Verteidigung von Hami S. hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie der Meinung ist, das Verfahren sei unfair verlaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nun angenommen, allerdings sind die Erfolgsaussichten offen. Den Gerichtsunterlagen zufolge wurde ein Antrag auf Haftentlassung abgelehnt, da der dringende Tatverdacht weiterhin fortbesteht. Der Richter bot Emre U. die Möglichkeit, als Zeuge auszusagen, um Hami S. zu entlasten, was dieser jedoch ablehnte, da seine Aussage per Videoschalte vom Gericht nicht akzeptiert wurde.

Die Rockerkriminalität hat seit der Jahrtausendwende in Deutschland zugenommen, was durch das Forschungsprojekt „Rockerkriminalität“ eindrucksvoll dokumentiert wird. Diese Studie, geleitet von Bettina Zietlow, hat sich mit der Zunahme dieser kriminellen Strukturen beschäftigt und zeigt auf, dass vor allem der Konflikt zwischen den Hells Angels und den Bandidos zu einem Anstieg der Gewalt führt. KFN beschreibt, dass offene Macht- und Revierkämpfe das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen.

Übergeordneter Kontext

Die Gesetzgebung reagiert auf diesen Anstieg mit verschärften Maßnahmen, die den Einsatz von verbotenen Kennzeichen in der Öffentlichkeit regeln, um die Rockerszenen einzudämmen. Im Rahmen dieser Bestrebungen wurden mehrere Verfassungsbeschwerden, wie etwa die gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes, abgewiesen. Der Gesetzgeber verfolgt legitime Ziele, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, was durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt wurde. Bundesverfassungsgericht erläutert, dass Eingriffe in die Grundrechte in diesem Kontext gerechtfertigt sind.

Die Entwicklung des Phänomens Rockerkriminalität und die damit verbundenen Maßnahmen zeigen, wie sehr der Staat bemüht ist, dem Verbrechen in diesen Milieus entgegenzuwirken. Das Vorgehen gegen die Organisierte Kriminalität, inklusive Rockergangs, ist ein Zeichen, dass hier ein gutes Händchen bewiesen wird, um notwendige Präventionsansätze zu entwickeln.

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OrtMülheim, Köln, Deutschland
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