Köln schlägt hart zu: Vier Kioske wegen Jugendschutz geschlossen!

Köln schlägt hart zu: Vier Kioske wegen Jugendschutz geschlossen!
Mülheim, Deutschland - Im Herzen Kölns hat die Stadtverwaltung scharfe Maßnahmen gegen illegale Verkaufspraktiken in mehreren Kiosken ergriffen. Gleich vier dieser Verkaufsstellen wurden dauerhaft geschlossen, weil sie wiederholt gegen das Jugendschutzgesetz sowie gegen Vorschriften zum Verkauf von Tabak und Alkohol verstoßen haben. Ziel dieser drastischen Maßnahmen ist es, ein klares Signal an die Gewerbetreibenden zu senden, dass Gesetze im Lebensmittel-, Tabak- und Alkoholverkauf ernst genommen werden müssen. Dies berichtet Express.
Die betroffenen Kioske befinden sich in den Stadtteilen Kalk und Mülheim. Hier wurden wiederholt Minderjährigen Tabakwaren, Alkohol und sogar verbotene Snus-Produkte angeboten. Der Betrieb von elektronischen Zigaretten ohne gültige Steuerbanderole oder EU-Zulassung ist ein weiterer schwerwiegender Verstoß, der aufgedeckt wurde. Derlei Verstöße sind kein Einzelfall: Die Stadt Köln hat seit November 2024 regelmäßige Testkäufe in ganz Köln durchgeführt, die deutlich machten, wie groß das Problem in der Branche ist.
Testkäufe decken Missstände auf
Die Anlässe für diese Maßnahmen sind nicht willkürlich. Mit dem nahenden Beginn der Karnevalssession am 11.11. wurde der Druck auf die Gewerbetreibenden erhöht. Vor allem kommen Jugendliche als Käufer zum Einsatz, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. So durfte beispielsweise ein 17-jähriger Azubi an einem Kiosk erst nach Identitätsprüfung kein alkoholisches Mixgetränk kaufen, während er wenig später an einem anderen Kiosk ohne eine solche Prüfung erfolgreich war. Ralf Mayer, der Chef des Ordnungsamts, gibt zu, dass er mit negativen Ergebnissen rechnete. Er stellt klar, dass die Einhaltung des Jugendschutzes im Einzelhandel unerlässlich ist, um gefährliche Situationen für Jugendliche zu vermeiden. Intensiv kontrolliert wird, dass keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren an Minderjährige verkauft werden, was sich in den Testkäufen eindeutig bestätigte – an 39 von 50 kontrollierten Verkaufsstellen wurde harter Alkohol und Tabak illegal an Jugendliche verkauft.
Bestrafungen für unzuverlässige Anbieter
Die Konsequenzen für die Betreiber sind hart: Gegen drei verantwortliche Personen wurden bereits Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet. Diese Personen müssen nun nachweisen, dass sie gesetzeskonforme Praktiken einhalten, bevor sie die Erlaubnis erhalten, ein Gewerbe zu betreiben. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro können für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz verhängt werden – eine ernsthafte Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Betreiber. Auch der Verkauf illegaler Waren aus einem Fahrzeug oder einem Hinterhof in Kalk macht deutlich, dass die Probleme tief verwurzelt sind.
Die Stadt Köln zeigt sich entschlossen, gegen solche Verstöße vorzugehen und plant weitere Maßnahmen. Im Fachbereich des Einzelhandels sind klare Regeln zu befolgen: Alkohol darf unter 16 Jahren gar nicht verkauft werden, und bei Käufen ab 16 sind Unternehmen aufgefordert, immer den Ausweis zu verlangen. Hier zeigt sich, dass viele Betreiber diese Verantwortung nicht ernst nehmen, was laut Ladenbau fatale Folgen haben kann.
Ganz gleich, wie klein oder unauffällig der Kiosk sein mag – die Regeln des Jugendschutzgesetzes gelten auch hier, und die Stadt Köln beweist, dass sie bereit ist, hart durchzugreifen, um die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten.
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Ort | Mülheim, Deutschland |
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