Bundesregierung beschließt milliardenschweren Investitionsbooster!

Bundestag beschließt Steuerentlastungen zur Wirtschaftsförderung. Unternehmen profitieren von höheren Abschreibungen und weniger Steuern.
Bundestag beschließt Steuerentlastungen zur Wirtschaftsförderung. Unternehmen profitieren von höheren Abschreibungen und weniger Steuern. (Symbolbild/MK)

Bundesregierung beschließt milliardenschweren Investitionsbooster!

Köln, Deutschland - Am heutigen 26. Juni 2025 stehen die Zeichen für eine entscheidende Wende in der deutschen Wirtschaft. Der Bundestag plant, milliardenschwere Steuerentlastungen zu beschließen, die ein fundamentales Ziel verfolgen: die schwächelnde Wirtschaft endlich wieder in Schwung bringen. Diese droht nunmehr das dritte Jahr in Folge ohne nennenswertes Wachstum zu bleiben. Wie Radio Köln berichtet, könnte das neue Maßnahmenpaket dieser Flaute entgegenwirken.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, insbesondere für Maschinen und Elektrofahrzeuge. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Ausgaben für Neuanschaffungen degressiv abzuschreiben – das bedeutet, sie können in den ersten Jahren bis zu 30 % der Kosten steuerlich geltend machen. Diese Regelung gilt vorerst für das Investitionszeitfenster zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028.

Ein umfassendes Maßnahmenpaket

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen, dessen Ziel es ist, Deutschland schnellstmöglich wieder auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Laut Bundesfinanzministerium sollen die kurzfristigen steuerlichen Rechtsänderungen für Klarheit und Planungssicherheit in den Investitionsentscheidungen der Unternehmen sorgen.

Eine weitere Maßnahme im Gesetzentwurf sieht eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vor. Diese soll von bestehenden 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032 sinken. Damit könnte die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf etwas weniger als 25 % reduziert werden. Zudem wird die unternehmerische Investition in E-Mobilität durch spezielle Abschreibungen gefördert, wodurch Betriebe 75 % der Kosten neuer Elektrofahrzeuge im Kaufjahr steuerlich ansetzen können.

Die finanziellen Auswirkungen

Das Gesamtvolumen der Entlastungsmaßnahmen beläuft sich auf rund 46 Milliarden Euro bis 2029, was Unternehmen dabei helfen soll, ihre zukünftigen Investitionen zu sichern. Während die Politik optimistisch auf die gesetzgeberischen Veränderungen blickt, äußern einige Wirtschaftsexperten ergänzende Bedenken. So bezeichnet Tagesschau die Maßnahmen als wichtiges Signal, jedoch nicht als endgültige Lösung für die Herausforderungen des Mittelstands.

Die Unsicherheiten durch die internationale Lage und den Konflikt mit den USA über Zölle, etwa durch die Politik von US-Präsident Donald Trump, spielen dabei eine nicht untergeordnete Rolle. Die Steuerausfälle des „Wachstumsboosters“ betragen schätzungsweise 48 Milliarden Euro, was besonders enorme Herausforderungen für hoch verschuldete Kommunen mit sich bringt.

Zusätzliche Investitionen und Ausgleich

Ein weiteres Augenmerk in den aktuellen Beratungen liegt auf dem finanziellen Ausgleich für die Kommunen, die 2025 vor enormen Einnahmeverlusten stehen. Der Bund hat zugesichert, die Steuerausfälle der Kommunen bis 2029 vollständig zu übernehmen. Die Ausgleichszahlungen erfolgen über die Verteilung der Mehrwertsteuer-Einnahmen, und zusätzlich werden 8 Milliarden Euro in Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser investiert.

Die Expertenmeiner sind insgesamt verhalten optimistisch. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) fordert jedoch, gezielte Impulse für den Mittelstand zu setzen, um die wirtschaftlichen Voraussetzungen langfristig zu verbessern. Dies zeigt, dass trotz des Gesetzesvorhabens die Herausforderungen der deutschen Wirtschaft nicht zu unterschätzen sind. Bald könnte sich zeigen, ob diese Maßnahmen tatsächlich den erhofften Aufschwung bringen werden.

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OrtKöln, Deutschland
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