Kiosk-Verbot in Mönchengladbach: Sonntagsruhe trifft Händler hart!

Kiosk-Verbot in Mönchengladbach: Sonntagsruhe trifft Händler hart!
Mönchengladbach, Deutschland - In Nordrhein-Westfalen sorgt ein jüngstes Verbot für Aufregung unter Kioskbesitzern. In Mönchengladbach durften die beliebten kleinen Verkaufsstellen bis zum März dieses Jahres noch an Sonntagen geöffnet sein. Doch das Ordnungsamt hat den Kioskinhabern überraschend das sonntägliche Öffnen untersagt. Dies geschah im Zuge von Kontrollen, die in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Zoll und dem Jugendamt an fünf Tagen durchgeführt wurden. „>WDR berichtet, dass hierbei 100 Kioske überprüft wurden, bei denen Kioskbesitzer Farman Schechkheder über die neuen Beschränkungen für den Verkauf von Süßwaren, Lebensmitteln und Spielwaren klagt.
In Mönchengladbach sind die Kioske seit den Kontrollen sonntags geschlossen, was sich sicher auch auf die Betreiber auswirkt. Diese generieren einen Großteil ihres Umsatzes gerade an den umsatzstärksten Tagen, dem Sonntag. Durchschnittlich liegen die Umsätze eines Kiosks zwischen 50.000 und 80.000 Euro pro Monat – nicht gerade üppig, wenn man bedenkt, dass die Gewinnspannen bei Lacken wie Zigaretten und Süßigkeiten lediglich Cent-Beträge abwerfen. Das führt dazu, dass die Betreiber umso mehr auf den Verkauf an Sonntagen angewiesen sind.
Das Ladenöffnungsgesetz im Fokus
Das Ladenschlussgesetz in NRW, das seit 2006 gilt, erlaubt sonntägliche Öffnungen nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa für Blumenhändler, Bäckereien oder Tankstellen. Normale Geschäfte dürfen nur im Bahnhof oder am Flughafen ihre Türen öffnen, während das Ruhrgebiet anscheinend bislang keine Probleme mit geöffneten Kiosken hat. Tatsächlich zeigt sich, dass die Kölner Wirtschaft über laxere Kontrollen in der Domstadt berichtet, was zu der Frage führt: Ist das Ordnungsamt in Köln möglicherweise zu nachlässig?
„Wir haben zunehmend Beschwerden über Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz“, so Dirk Rütten von der Stadt Mönchengladbach und stellt klar, dass fehlendes Personal im Ordnungsamt die Kontrollen erschwert. Dies könnte auch Auswirkungen auf andere Städte haben. Die Stadtverwaltung sieht sich deshalb gezwungen, über strengere Überwachungsmaßnahmen nachzudenken.
Neue Perspektiven für Kioske?
Eine interessante Perspektive bietet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus Februar 2025, welches feststellt, dass Automaten-Kioske an Sonntagen öffnen dürfen. Diese dürfen allerdings auch Lebensmittel und andere verbotene Waren anbieten. Kioske, die als Trinkhallen gelten und über zwei Verkaufsräume verfügen, könnten ebenfalls sonntags öffnen, was für die Betreiber eine Möglichkeit darstellen könnte, ihre Einnahmen zu sichern.
Die Handelsverbände plädieren bereits seit Längerem für eine Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes. Um den Kioskinhabern ein Überleben an den umsatzstärksten Tagen zu ermöglichen, müsste eine Anpassung der bestehenden Regelungen her. Jedoch stößt der Vorstoß auf Widerstand von Kirchen und Gewerkschaften wie Verdi, die sich gegen eine Aufhebung des Sonntagsverkaufsverbots wehren. Bislang gibt es keine signifikanten politischen Signale, die auf eine bevorstehende Änderung hindeuten.
In Köln wird das Thema möglicherweise in der Lokalzeit Düsseldorf behandelt, da der WDR eine Berichterstattung für den 25. Juni 2025 in Aussicht stellt. Es bleibt spannend, ob die Kioskbetreiber bald wieder auch sonntags die Türen öffnen können oder ob die Vorschriften erst einmal bestehen bleiben. Die Aufregung unter den Betreibern des kleinen Einzelhandels bleibt jedenfalls hoch, während die Diskussion um die Ladenöffnungszeiten in voller Fahrt ist.
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Ort | Mönchengladbach, Deutschland |
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