Kontrollen in Köln: Jugendliche erhalten unerlaubt Alkohol und Zigaretten!

Kontrollen in Köln: Jugendliche erhalten unerlaubt Alkohol und Zigaretten!
Dellbrück, Deutschland - Am Mittwoch, den 11. Juni, hat die Polizei Köln gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln umfangreiche Kontrollen in verschiedenen Stadtteilen durchgeführt. Der Fokus lag darauf, strafrechtliche, ordnungsrechtliche und gewerberechtliche Vorschriften durchzusetzen. Kontrolliert wurden unter anderem der Wiener Platz, der Stadtgarten, der Mülheimer Bahnhof sowie mehrere Straßen in Dellbrück, Holweide und Thielenbruch. Mit rund 60 kontrollierten Personen im Verlauf des Tages und mehreren Gefährderansprachen war es ein arbeitsreicher Nachmittag für die Einsatzkräfte. Dabei wurden auch diverse Verkehrsverstöße geahndet und eine aufmerksame Jugendgruppe stellte ein aggressives Verhalten und Schaukämpfe fest. Das führte zu Platzverweisen, unter anderem wurde ein 17-Jähriger in Gewahrsam genommen und an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Besonders in den Augen der Kontrolleure standen die Kioske, speziell das im Kiosk Guilleaumestraße, der wiederholt illegalen Tabakwaren an Minderjährige verkauft hatte.
Kommt es im Einzelhandel zu solch gravierenden Verstößen, wirkt sich das direkt auf die Gewerbebetriebe aus. So wurden im Kiosk Guilleaumestraße nicht nur zahlreiche unzulässige Produkte sichergestellt, sondern auch die sofortige und vorläufige Schließung des Ladens eingeleitet. Ein entsprechendes Gewerbeuntersagungsverfahren gegen den Betreiber wurde ebenfalls gestartet. Ähnliche Verstöße wurden in anderen Kiosken festgestellt, etwa bezüglich gewerberechtlicher Kennzeichnungspflichten und unzulässiger Videoüberwachung. Die Stadt Köln hat bereits Maßnahmen gegen die festgestellten Verstöße eingeleitet und zeigt damit, dass sie dem Jugendschutz große Bedeutung beimisst.
Testkäufe und Jugendsschutz
Die Kontrollen erfolgten nicht ohne Grund: Mit dem bevorstehenden Beginn der Karnevalssession am 11.11. hat das Ordnungsamt besondere Testkäufe organisiert. In diesem Rahmen wurden 39 von 50 kontrollierten Verkaufsstellen beim Verkauf von harten Alkoholika und Tabak an Jugendliche ertappt. Der 17-jährige Azubi Harry, der für diese Testkäufe eingesetzt wurde, erhielt beim ersten Versuch an einem Kiosk nichts, da sein Personalausweis verlangt wurde und der Verkäufer die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes respektierte. Beim zweiten Versuch kam es jedoch zu einem Verstoß, als Harry ohne Altersverifikation ein alkoholisches Mischgetränk kaufen konnte. Dies führte zu einem Bußgeldbescheid über 200 Euro für den Kioskbesitzer. Ralf Mayer, Chef des Ordnungsamtes, hat sich nicht nur über die Verzerrung der Jugendschutzbestimmungen gewundert, sondern auch betont, dass die Testkäufe bis zum 11. November fortgesetzt werden sollen.
Das Jugendschutzgesetz legt klare Regeln für den Verkauf und Konsum von Tabak und alkoholischen Getränken fest. Es ist ausdrücklich verboten, Tabakprodukte an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben, ebenso wie den Konsum unter 18. Automatische Verkaufsautomaten müssen so ausgestattet sein, dass sie für diese Altersgruppe unzugänglich sind. Bei den Kontrollmaßnahmen zeigt sich somit, dass die Stadt Köln aktiv gegen das Missachten dieser Vorschriften vorgeht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die jüngsten Kontrollen der Polizei und des Ordnungsamtes auf ein klares Zeichen in Richtung Jugendschutz zielen. Die Stadt Köln stellt eindringlich klar: Hier wird nicht mit der Gesundheit der Jugend gespielt. Das zeigt sich auch in den konsequenten Maßnahmen gegen Kioske, die wiederholt gegen das Gesetz verstoßen haben. Alle Interessierten sollten sich im Hinblick auf die bevorstehende Karnevalszeit bewusst sein, wie wichtig der Jugendschutz ist und wie sehr die Stadt bemüht ist, ihre Gesetze durchzusetzen.
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Ort | Dellbrück, Deutschland |
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