Am Rande von Rösrath, genauer gesagt über die Sülz bei Lehmbach, wird zurzeit eine bedeutende Brückensanierung durchgeführt, die nicht nur die Verkehrsinfrastruktur betrifft, sondern auch die Fragen des Hochwasserschutzes aufwirft. Die alte Sülzbrücke, die aus dem Jahr 1953 stammt, ist nur einspurig befahrbar und wird seit den letzten Wochen intensiv bearbeitet. Mit Baustellenampeln wird der Verkehr an der Bergischen Landstraße (L284) reglementiert, während die Vorarbeiten für eine Behelfsbrücke bereits begonnen haben.
Der Abbruch des alten Bauwerks ist für Juni geplant, während die Behelfsbrücke ab Mai 2026 errichtet werden soll. Der Neubau der Brücke soll dann im Frühjahr 2027 für den Verkehr freigegeben werden. Die neue Brücke wird eine Stützweite von 18,50 Metern haben, im Vergleich zu den bisherigen 23,80 Metern, und wird breiter gestaltet, um Geh- und Radwegen von jeweils 2,5 Metern Platz zu bieten. Diese Maßnahmen, so die Verantwortlichen von Straßen NRW, sind notwendig, um den steigenden Anforderungen an die Infrastruktur gerecht zu werden.
Hochwasserschutz im Fokus
<pAllerdings gibt es auch kritische Stimmen, insbesondere vom Verein Lebenswertes Sülztal. Dieser kritisiert, dass bei den hydraulischen Berechnungen veraltete Hochwasserwerte verwendet wurden. Ein Gutachten von Hydrotec, das auf einem hundertjährigen Hochwasserereignis (HQ100) vor Juli 2021 basiert, steht in der Diskussion. Neuere Berechnungen zeigen, dass der neue HQ100-Wert fast doppelt so hoch ist. Dies führt zu Bedenken, dass durch die näherrückenden Widerlager der Brücke das Risiko für Verklausungen steigt.
Die Straßen NRW versichert jedoch, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und aktuelle Werte zu verwenden. Um das Verklausungsrisiko zu vermindern, wird der Freibord von 30 auf 50 Zentimeter erhöht. Die Bezirksregierung Köln arbeitet zudem an einem neuen hydrologischen Modell für die Sülz, dessen Ergebnisse jedoch erst 2027 erwartet werden. Bis dahin bleibt die Situation angespannt und die Untere Wasserbehörde hat keine eigenen Genehmigungen erteilt, wodurch die Baumaßnahme ausschließlich von Straßen NRW durchgeführt wird.
Regulatorische Rahmenbedingungen
In Deutschland gilt in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ein striktes Verbot zur Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich. Dieses Verbot ist in § 78 Abs. 1 Satz 1, Abs. 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt und unterliegt keiner Abwägung der planenden Gemeinde. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa für Bauleitpläne für Häfen und Werften oder zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.
Für die Ausweisung neuer Baugebiete müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein, die unter anderem die Vermeidung von Gefährdungssituationen und baulichen Schäden beim Bemessungshochwasser beinhalten. Es wird empfohlen, die Voraussetzungen frühzeitig zu klären und die Zustimmung der zuständigen Wasserwirtschaftsämter einzuholen. Diese Vorgehensweise dient dazu, nachteilige Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu vermeiden und die bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen nicht zu gefährden. Hydraulische Berechnungen sind daher im Einzelfall in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erforderlich, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Die Brückensanierung in Rösrath ist somit nicht nur ein lokales Bauprojekt, sondern auch ein Beispiel für die Herausforderungen, die der Hochwasserschutz in Deutschland mit sich bringt. Die neuen Entwicklungen und Vorschriften werden in den kommenden Jahren entscheidend für die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner sein. Weitere Informationen zu den Herausforderungen und Regelungen im Hochwasserschutz finden Sie in den ausführlichen Informationen auf dieser Seite.