Die Geschichte der NSDAP und ihrer Mitglieder ist ein komplexes Kapitel der deutschen Vergangenheit, das immer wieder ins öffentliche Bewusstsein gerückt wird. Ein wichtiger Bestandteil dieser Geschichte ist die Liste von NSDAP-Parteimitgliedsnummern, die einen unvollständigen Überblick über die Personen gibt, die der DAP bzw. der NSDAP ab 1925 angehörten und mit einem eigenen Artikel auf Wikipedia vertreten sind. Diese Mitglieder sind nach ihrer Mitgliedsnummer sortiert, beginnend mit der niedrigsten Nummer. Interessanterweise wird die NSDAP-Zentralkartei und die NSDAP-Gaukartei im Bundesarchiv am Standort Berlin-Lichterfelde verwahrt und beide Karteien wurden um 2020 vollständig digitalisiert, was eine wertvolle Ressource für die Forschung darstellt. Laut der Liste sind in der Gaukartei 8.289.661 Karten erhalten, während die Zentralkartei 4.427.351 Karten umfasst. Etwa 80 bis maximal 90 Prozent der Parteimitglieder sind über diese Karteien nachweisbar, was die Forschung über die Mitglieder der NSDAP erheblich erleichtert (Wikipedia).
Für die Ermittlung von Mitgliedsnummern stehen zudem verschiedene weitere Quellen zur Verfügung. Dazu zählen parteistatistische Fragebögen, Parteikorrespondenz und Personalakten der SS sowie verschiedener Ministerien. Ein besonderes Merkmal ist das Goldene Parteiabzeichen, das ab Ende 1933 in der Regel allen Parteimitgliedern mit einer Nummer unter 100.000 und ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen wurde. Bei der Neugründung der NSDAP am 27. Februar 1925 war es notwendig, die Mitgliedschaft neu zu beantragen, weshalb alte Mitgliedsnummern nicht übernommen wurden. In diesem Kontext ist auch Adolf Hitlers Mitgliedsnummer 555 von Interesse, da er das siebte Mitglied des Arbeitsausschusses war. Die Nummer 7 blieb bei der Neugründung vakant, um eine kultisch-mystische Bedeutung zu wahren.
Das Bundesarchiv und die NSDAP-Mitgliederkartei
Das Bundesarchiv hat sich der Aufgabe verschrieben, Informationen zur NSDAP-Mitgliederkartei unverändert zur Verfügung zu stellen. Recherchen zur NS-Zeit sind auf Antrag möglich, dabei gilt es, die gesetzlichen deutschen Schutzfristen zu beachten. Ziel des Bundesarchivs ist es, die Kartei online zu stellen, sobald die Fristen ablaufen – das heißt 100 Jahre nach Geburt oder zehn Jahre nach Tod einer Person. Die Mitgliederkartei befindet sich seit 1994 im Bundesarchiv und ist eine zentrale Anlaufstelle für historische Forschungen. Interessanterweise hat das Nationalarchiv der USA kürzlich digitalisierte Mikrofilme der Kartei veröffentlicht, die aus dem Berlin Document Center stammen, wo nach dem Zweiten Weltkrieg NS-Dokumente unter amerikanischer Verwaltung gesammelt wurden (Bundesarchiv).
Die originale NSDAP-Mitgliederkartei wurde aufwendig digitalisiert und liegt in hochauflösender Form in einer Datenbank vor. Anfragen zu Personen können schriftlich oder digital gestellt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel werden Auskünfte als digitale Kopie verschickt. Für wissenschaftliche und amtliche Anfragen sowie zur historischen Bildungsarbeit können Interessierte zudem vor Ort in Berlin-Lichterfelde recherchieren. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kartei durch Kriegsereignisse nicht vollständig überliefert ist und weitere Bestände zur NSDAP im Bundesarchiv berücksichtigt werden sollten.
Forschungszugang und Bedeutung
Die umfassende digitale Erfassung der Mitgliedsdaten stellt einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung der NS-Zeit dar. Wissenschaftler und Interessierte haben die Möglichkeit, tiefere Einblicke in die Strukturen der NSDAP und die Biografien ihrer Mitglieder zu gewinnen. Der Benutzungsantrag für die Einsichtnahme in die Daten kann über die Website des Bundesarchivs heruntergeladen werden, was den Zugang zur Forschung erleichtert. Solche Schritte sind essenziell, um die Erinnerung an diese dunkle Zeit in der deutschen Geschichte wachzuhalten und die Lehren, die daraus zu ziehen sind, nicht vergessen zu lassen.



