In der pulsierenden Automobilwelt stehen die ikonischen Designs der Marken oft im Mittelpunkt des Geschehens. Ein aktuelles Beispiel ist der Rechtsstreit um das Design des legendären Porsche 911, der nicht nur die Gerichte beschäftigt, sondern auch weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben könnte. Der Rechtsstreit, der vom Gericht der Europäischen Union behandelt wurde, hat ergeben, dass Porsche eine Absage im Streit um Designrechte an zwei Varianten des Sportwagenklassikers 911 erteilt wurde. Die Richter entschieden, dass sich die zwei Modellreihen des 911er-Designs nicht deutlich genug unterscheiden, um als eigenständige Designs oder eingetragene Unionsgeschmacksmuster schutzfähig zu sein. Dies wirft Fragen auf, die über die Grenzen der Marke Porsche hinausreichen und die gesamte Automobilbranche betreffen.

Das Gericht stellte klar, dass die Eintragung der Designs als unrechtmäßig angesehen wird und diese gelöscht werden sollen. Dies geschah auf Anfrage der Nürnberger Modellbaufirma Autec, die die Schutzfähigkeit der eingetragenen Varianten angriff. Autec argumentierte, dass den Mustern Neuheit und Eigenart fehlen, da sie durch ältere Modelle der gleichen Serie vorweggenommen seien. Diese Entscheidung zeigt, wie schwierig es für Unternehmen sein kann, ihre Designs zu schützen, insbesondere wenn es um Entwicklungen innerhalb eines über Jahrzehnte gewachsenen Modells geht.

Die Bedeutung von Designrechten

Designrechte und eingetragene Geschmacksmuster sind in der Automobilbranche von großer Bedeutung. Die Erscheinungsform von Produkten wird oft im Laufe der Zeit vom Original abgeändert, um aktuellen Trends gerecht zu werden. Allerdings ist die Beurteilung, ob Unterschiede für einen schutzrechtsbegründenden Gesamteindruck ausreichen, eine Einzelfallentscheidung. Diese Thematik wird noch komplizierter durch die Tatsache, dass eingetragene Designs eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren haben. Unternehmen könnten nach Ablauf dieser Schutzdauer ohne Designrechte dastehen, wenn nachfolgend angemeldete Modelle nicht schutzfähig sind.

Doch nicht nur die rechtlichen Aspekte sind bemerkenswert. Auch im Rahmen von Urheberrechten gibt es spannende Entwicklungen. Ein ehemaliger Konstrukteur der Porsche AG erhebt Ansprüche auf Vergütung aus vermuteten Urheberrechten am Design des Porsche 911. Der Kläger sieht sich als Urheber des Fahrzeugdesigns und fordert eine angemessene Vergütung gemäß § 32a UrhG. Porsche hingegen argumentiert, dass das Design im Rahmen einer Teamleistung entstand und der Kläger durch Weisungsrecht in seiner Gestaltungsfreiheit beschränkt war.

Rechtsstreit um das 911-Design

Der Rechtsstreit hat bereits mehrere Instanzen durchlaufen. Zunächst wurde dem Kläger vom Landgericht Stuttgart ein Vergütungsanspruch in bestimmtem Umfang zugesprochen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies jedoch die weitergehende Klage ab, basierend auf Urheberschaft und den bestehenden Vertragsverhältnissen. Doch die Angelegenheit ist noch nicht abschließend entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Berufungsurteil des OLG Stuttgart am 14. April 2022 auf und stellte fest, dass die Klärung der Urheberschaft und der Teamarbeitsleistung nicht ausreichend erfolgt sei. Ein weiterer Prozess beim Oberlandesgericht steht aus, und das Ergebnis bleibt offen.

Diese Fälle verdeutlichen die Relevanz des urheberrechtlichen Schutzes an industriell gestalteten Produkten und die Herausforderungen bei der Abgrenzung individueller schöpferischer Beiträge in Teamarbeit. Das Design des Porsche 911 steht somit nicht nur für einen Sportwagen, sondern auch für komplexe rechtliche Fragen, die für die gesamte Branche von Bedeutung sind.

Ein weiterer Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dass alle Inhalte im Porsche Newsroom dem Urheberrecht und dem Schutz des geistigen Eigentums von Porsche unterliegen. Inhalte dürfen nur für redaktionelle Berichterstattung verwendet werden, nicht für Werbung oder geschäftliche Zwecke. Es ist wichtig, die Bedingungen des Nutzungsrechts zu beachten, da Porsche AG sich das Recht vorbehält, den Zugang zum Newsroom bei missbräuchlicher Nutzung zu sperren. Für weitere Informationen können Nutzer den Porsche Newsroom besuchen.

Insgesamt bleibt die rechtliche Situation um das Design des Porsche 911 spannend und zeigt, wie dynamisch und herausfordernd die Welt des Automobildesigns und der damit verbundenen Rechte ist. Die Entwicklungen werden sicherlich auch in Zukunft von Interesse für Juristen, Designer und Automobilenthusiasten sein.